UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR HALS-, NASEN- UND OHRENHEILKUNDE, KOPF- UND HALSCHIRURGIE

Stimmstörungen (Dysphonien)

Symptome einer Stimmstörung können schon Missempfindungen bei längerem Reden oder ein dauerndes Räuspern sein. Der typische Stimmklang ist durch eine Heiserkeit unterschiedlicher Qualität geprägt.

Neben Störungen in der Sprechstimme kann auch die Gesangsstimme eingeschränkt sein.

Stimmstörungen können vielfältige Ursachen haben, die von funktionellen Einschränkungen bis zu bösartigen Tumoren reichen. Darum wird bei anhaltender Heiserkeit im Kindes- und Erwachsenenalter eine ärztliche Abklärung und die Einleitung einer entsprechenden Therapie empfohlen.

Falls eine Heiserkeit zwei Wochen anhält, empfehlen wir, bei einem Arzt vorstellig zu werden, dieser kann darauffolgend eine Überweisung in unsere Sprechstunde ausstellen.

Diagnostik

  • Anamnesegespräch
  • Erhebung eines Hals-nasen-ohrenärztlichen Status
  • Videoendoskopie und Stroboskopie des Kehlkopfes zur Beurteilung der Stimmlippen und deren Funktion
  • subjektive und apparative Beurteilung der Stimmfunktion und Stimmqualität
  • (Stimmfeldmessungen, Stimmbelastungstests)

Therapie & Verfahren

Funktionelle Stimmstörungen werden meist durch eine logopädische Stimmfunktionstherapie behandelt, die unter Beachtung verschiedener Methoden individuell auf den Patienten abgestimmt wird.

Bei Stimmlippenlähmungen kommt neben der Übungstherapie auch die Elektrostimulation zum Einsatz. Bleibt beides ohne Erfolg, kann eine Stimmlippenaugmentation durchgeführt werden. Dabei wird die gelähmte Stimmlippe mit verschiedenen Materialien unterfüttert, sodass eine Stimmgebung wieder ermöglicht wird.

Organische Befunde können und müssen zum Teil zunächst operativ behandelt werden. Bei gutartigen Prozessen steht die Verbesserung, bzw. Wiederherstellung der Stimmfunktion durch sogenannte phonochirurgische Operationstechniken im Vordergrund.

Nach Kehlkopfentfernung kann die Anbahnung einer Ersatzstimme erfolgen. Hierzu stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung:

  • Anlage von Stimmfisteln / Sprechventil
  • Erlernen einer Ösophagusersatzstimme (Ructusstimme) oder
  • Anpassen einer elektronischen Sprechhilfe

Stimmgutachten

Für die Studienzulassung bei stimmintensiven Berufen, wie z.B. Pädagogik, Schauspiel, Gesang, Logopädie oder Theologie wird häufig ein Stimmgutachten gefordert. Die Erstellung ist hier nach entsprechender Untersuchung möglich.

Sie sollten wissen, dass die Untersuchungen und auch die Befundung eine längere Zeit in Anspruch nehmen und somit keine schnelle Terminvergabe möglich ist!

Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin.

Die Erstellung eines Stimmgutachtens ist keine Leistung der Krankenkasse. Die entstehenden Kosten müssen selbst übernommen werden.

Letzte Änderung: 07.05.2024 - Ansprechpartner:

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